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„Heute weiß man von allem den Preis,
von nichts den Wert.” Oscar Wilde
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DIN 77100 Patentbewertung – Grundsätze monetärer Patentbewertung
Hintergrund DIN 77100
Die Frage nach dem wirtschaftlichen Wert von Patenten findet sich heute regelmäßig auf der Agenda von Managern und Unternehmen. Vielfältige Anlässe machen es notwendig, den Wert eines Patentes nicht nur an seiner Qualität als Schutzrecht zu bemessen, sondern konkret in Euro und Cent auszudrücken. Als einzelne Beispiele seien hier
- die Lizenzierung von Patenten,
- Make-or-buy-Entscheidungen zur Technologiebeschaffung und
- in zunehmendem Maße auch Fragen zur Unternehmensfinanzierung mittels Patenten genannt.
Auch gesamtwirtschaftlich stellen Patente und andere immaterielle Vermögenswerte mittlerweile einen dominanten Wirtschaftsfaktor dar. So liegt der Wertanteil wissensbasierter Komponenten an industriellen Produkten heute bereits bei 50 % und steigt weiter. Der Anteil immaterieller Vermögenswerte am Gesamtwert von Unternehmen beträgt heute im Durchschnitt über 70 %.
Konsequenterweise fasst die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) diese Entwicklungen unter dem Schlagwort „Wissensökonomie" zusammen. Mithin ist die Frage nach dem Geldwert von Patenten sowohl einzel- als auch gesamtwirtschaftlich von zentraler Bedeutung. Die Bewertung von Patenten wird daher zunehmend als Dienstleistung angeboten, um dem gestiegenen Bedarf nach Wertinformationen für Patente nachzukommen.
Als Bewertungsgegenstand stellen Patente jedoch hohe Anforderungen an den Bewerter und die Wertinformation. So basiert der wirtschaftliche Nutzen und mithin der Wert von Patenten auf einer komplexen Wechselwirkung aus betriebswirtschaftlichen und technologischen Aspekten sowie der speziellen Rechtsmaterie im gewerblichen Rechtsschutz. Zwingendermaßen handelt es sich bei der Patentbewertung daher um Fragestellungen an umfassend und interdisziplinär ausgebildete Sachverständige und typischerweise um Einzelgutachten. Das Ziel einer jeden Patentbewertung ist dabei, valide und vertrauenswürdige Wertinformationen zu erarbeiten, damit Unternehmen ökonomisch sinnvolle Entscheidungen treffen können. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Definition der Anforderungen an Bewertungsexperten und der Qualitätsmerkmale für die Bewertung von Patenten. Standards und Normen sind in dieser wie auch in vielen anderen wirtschaftlichen Fragestellungen das zentrale Instrument, um für alle Marktteilnehmer eine hinreichende Qualität einer Leistung nachvollziehbar und verlässlich zu gewährleisten.
Ziele der DIN 77100
Ziel des vorliegenden Normenentwurfs ist es, die zur ordnungsgemäßen monetären Bewertung zu beachtenden Grundsätze und Bewertungsverfahren und -methoden sowie Einflussfaktoren und deren Zusammenwirken zu spezifizieren und festzulegen. Mit der DIN 77100 werden die verschiedenen Bewertungsverfahren in Abhängigkeit der Verfügbarkeit geforderter Rahmeninformationen priorisiert.
Nach dieser Norm erstelle Gutachten sind für sachverständige Experten nachvollziehbar und nachprüfbar und für den Adressaten verständlich. Die DIN 77100 befördert somit die Verlässlichkeit von monetären Patentbewertungen und mithin die Ausweisung und Steuerung des wirtschaftlichen Nutzens von Patenten.
Die DIN 77100 stellt in Ihrer Ausgestaltung eine Fachgrundnorm dar und ist gleichermaßen für unternehmensintern sowie als Dienstleistung durchgeführte Patentbewertungen von Bedeutung. Dazu werden in der DIN 77100 die relevanten Begriffe und Grundlagen der monetären Patenbewertung definiert, wie
- Bewertungsgegenstand und -anlass,
- das zugrunde gelegte Verwertungsszenario,
- der Bewertungszeitpunkt und
- der sachverständige Bewerter.
Weiterhin spezifiziert die Norm
- relevante Einflussfaktoren und
- Zahlungsströme zur Patentbewertung sowie
- eine sachgerechte Risikoberücksichtigung.
Die verfügbaren Patentbewertungsverfahren und -methoden werden aufgezeigt und hinsichtlich Ihrer Eignung zur ordnungsgemäßen monetären Bewertung von Patente priorisiert.
Die DIN 77100 umfasst keine konkreten Anweisungen und Anleitungen zur Durchführung einer monetären Patentbewertung. Sie ist ergänzend zu existierenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften konzipiert, wie sie u. a. im Rechnungswesen und dem Arbeitnehmererfinderrecht enthalten sind.
Weiterführende Literatur zur DIN 77100
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